Vorlaufkurs

Der Vorlaufkurs ist verpflichtend!

 

Die Vorlaufkurse sind schulische Veranstaltungen und finden zum Teil ín den Räumlichkeiten der VTS, zum Teil in der Kita statt.  Ziel der Vorlaufkurse ist es, Kinder ohne hinreichende Deutschkenntnisse sprachlich so zu fördern, dass sie bei Eintritt in das erste Schuljahr sowohl die Lehrkraft und die Mitschülerinnen und Mitschüler verstehen als auch am Unterricht aktiv teilnehmen können.

 

Kinder, bei denen festgestellt wird (z. B. bei der Sprachstandserhebung), dass sie nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, sind verpflichtet, in dem Schuljahr, das dem Beginn der Schulpflicht nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes vorausgeht, einen schulischen Sprachkurs zur Vorbereitung auf den Schulanfang (Vorlaufkurs) zu besuchen. Diese Verpflichtung besteht erstmalig für Kinder, die nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes zum 1. August 2022 schulpflichtig werden.

Die Eltern sind nach § 67 Abs. 1 Satz 3 des Schulgesetzes auch dafür verantwortlich, dass Kinder, die zum Besuch eines schulischen Sprachkurses verpflichtet sind, diesen regelmäßig

besuchen.

 

  • Ziel des Vorlaufkurses:

Ziel der Vorlaufkurse ist es, Kinder beim frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen und somit in sprachlicher Hinsicht die wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Besuch des ersten Schuljahres zu schaffen.

  •  Wenn mein Kind krank ist?

In diesem Fall melden Sie sich bitte im Sekretariat der VTS und melden Ihr Kind krank. Sollten Sie dies nicht tun, gilt der Tag als unentschuldigter Fehltag!

 

So lernen wir im Vorlaufkurs